Kampfrichterausbildung am 18.11. in Remscheid und am 19.11. in Krefeld/Uerdingen

News vom:

Für die Durchführung von Wettkampfes ist immer ein Kampfgericht erforderlich. Jeder an einem Wettkampf teilnehmende Schwimmverein ist daher verpflichtet, Kampfrichter (Zeitnehmer, Wende-und Zielrichter) zu stellen.
Dies gilt auch für den MSV 01 als Stammvereinen der Startgemeinschaft Mönchengladbach.

Die Kampfrichterausbildung ist recht einfach.

Zurück