Kampfrichter Fortbildung am 17.11.2017 in Mönchengladbach

News vom:

Für die Durchführung eines Wettkampfes ist immer ein Kampfgericht erforderlich.
Jeder an einem Wettkampf teilnehmende Schwimmverein ist daher verpflichtet, Kampfrichter (Zeitnehmer, Wende-und Zielrichter) zu stellen.
Der MSV 01 als auch die SSV Rheydt als Stammvereine der SG haben in der Vergangenheit schon viele Eltern als Kampfrichter gewinnen und ausbilden können.

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